» International | Austausch: Antworten auf die wichtigsten Fragen

1. Nützliche Internetadressen zur Vorab-Auswahl der Austauschart und -dauer

Bevor wir Ihnen als Schule weiterhelfen können, müssten Sie sich mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter zunächst die genaue Form des Auslandsaufenthalts überlegen: Soll es eine Sprach­reise nur über die Ferien, ein halbes oder gar ganzes Jahr an einer ausländischen Schule, ein Praktikum oder aber ein Work-and-Travel-Programm sein?

Bitte schauen Sie hierzu zunächst nicht auf die kommerziellen Seiten der diversen Anbieter (matthes, IST, EF, ESL, Boa Lingua, Prolinguis, Carpe Diem, team!, Kolumbus und wie sie alle heißen), sondern lassen Sie sich in Ihrer Wahl durch Tipps auf allgemeinen Internetsei­ten und somit von neutral(er)en Verfassern helfen:

2. Ansprechpartner am JSBG

Fragen allgemeiner Art, Austausch allgemein, Austausch mit Großbritannien und den USA ► OStRin Schmidt
Fragen zum Austausch des BJR ► OStRin Filchner
Fragen zum Frankreichaustausch der Schule und des BJR ► OStR Kümmerer

3. Formalia  bei Auslandsaufenthalten von sechs bis acht Wochen (Schulbesuch)

Voraussetzung:
  • gute bis sehr gute schulische Leistungen
Alter:
  • Klassenstufen 9 bis 11
Regularitäten:
  • schriftlicher Antrag mit Angabe der Auslandsschule und Bestätigung der dortigen Annahme
  • daraufhin Befreiung vom Unterricht am JSBG
  • ein aussagekräftiges Zeugnis der Auslandsschule über den regelmä­ßigen Schulbesuch bei Wiedereintritt am JSBG
Leistungsnachweise:
  • Schulaufgaben werden in der Regel nachgeschrieben

4. Formalia  bei Auslandsaufenthalten von über einem halben Jahr

Voraussetzung:
  • gute bis sehr gute schulische Leistungen
Alter:
  • Klassenstufe 11
Regularitäten:
  • schriftlicher Antrag mit Angabe der Auslandsschule oder der Organisation und  Bestätigung der dortigen Annahme
  • daraufhin Befreiung vom Unterricht am JSBG
  • ein aussagekräftiges Zeugnis der Organisation oder Auslandsschule über den regelmä­ßigen Schulbesuch oder die regelmäßige Tätigkeit bei Wiedereintritt am JSBG
Leistungsnachweise:
  • Fehlen im 1. Halbjahr: auf Nachschriften von Schulaufgaben wird verzichtet; statt dessen bildet jeder Lehrer bis Schuljahresende eine aussagekräftige Note bzw. erfolgt eine Feststellungsprüfung und/oder ein Vorrücken auf Probe
  • bei Fehlen im 2. Halbjahr freiwillige Wiederholung oder Vorrücken auf Probe

5. Formalia  bei Auslandsaufenthalten von einem Schuljahr

Voraussetzung:
  • befriedigende bis gute schulische Leistungen, Bestehen der Klassenstufe (ansonsten automatische Wiederholung bei Wiedereintritt)
Alter:
  • in 11. Jahrgangsstufe, anschließend Vorrücken auf Probe in Q12 (G9)
Regularitäten:
  • schriftlicher Antrag mit Angabe der Auslandsschule oder Organisation und Bestätigung der dortigen Annahme
  • daraufhin Befreiung vom Unterricht am JSBG
  • ein aussagekräftiges Zeugnis der Organisation oder Auslandsschule über den regelmäßigen  Schulbesuch oder die regelmäßige Tätigkeit bei Wiedereintritt am JSBG
  • optional kann das Überspringen der 11. Klasse in Klasse 9 und 10 durch den Besuch von Zusatzmodulen vorbereitet werden oder durch Teilnahme an einem Intensivkurs nach Rückkehr aus dem Ausland. Weitere Informationen hierzu bei StR Marco Löw.

Schmidt/Filchner/Kümmerer
Stand: April 2024