» Übertritt | Übertritt und Probeunterricht
Übertrittsvoraussetzungen
- Von der 4. Klasse Grundschule
- Durchschnittsnote D – M – HSU: bis 2,33 (im Übertrittszeugnis)
- Bei schlechterer Durchschnittsnote: Probeunterricht in D und M
- Vorläufige Anmeldung zum regulären Termin mit Zwischenzeugnis
Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, deren Eignung im Übertrittszeugnis nicht bestätigt wird, findet vom 13. Mai bis 15. Mai 2025 statt.
Dabei wird in den Fächern Deutsch und Mathematik durch schriftliche und mündliche Aufgabenstellungen getestet, ob das Kind dennoch aufgenommen werden kann.
Im Deutschen werden ein Aufsatz, eine Nachschrift und eine Sprachlehre-Aufgabe verlangt, in der Mathematik werden mehrere Aufgaben zur Bearbeitung gestellt. Der schriftliche Teil des Probeunterrichts findet an den ersten beiden Tagen statt, am dritten Tag wird in den genannten Fächern je ein Unterrichtsgespräch geführt.
Wann ist der Probeunterricht erfolgreich verlaufen?
In den beiden Fächern muss mindestens die Note 4 erzielt worden sein.
Nähere Angaben über den Probeunterricht erhalten Sie bei der Anmeldung, falls erforderlich.
Als „Beratungsangebot“ stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung
- Klassenlehrkraft an der GS
- Beratungslehrkraft des JSBG : OStR Valk: Sprechstunde: Di., 11.30 bis 12.15 Uhr
- Als Mitglieder der Schulleitung: Frau OStDin Veeh-Drexler und Herr StD Dr. Amselgruber
- Kontaktdaten zur Übertrittsberaterin: dorothea.kessler-schnupp@uebertrittsberater-mfr.de
Weitere Informationen auch unter: www.schulberatung.bayern.de
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