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Aufgaben und Rechte des Elternbeirats

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats werden im Bay EUG und in der GSO festgelegt.
Hier sind die wichtigsten Punkte in eigenen Worten aufgeführt.

Aufgaben

  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Wahrung der Interessen der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler
  • Durchführung von Veranstaltungen, um den Eltern die Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben
  • Beratung von Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Eltern
  • Teilnahme am Schulforum durch gewählte Vertreter
  • Entscheidung über Wahl, Amtszeit und Aufgaben der Klassenelternsprecher

Rechte

Zeit, Ort und Tagesordnung der Lehrerkonferenzen sind dem Elternbeirat bekannt zugeben. Bei Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Elternbeirats fallen, ist dieser anzuhören.

Die Zustimmung des Elternbeirats ist erforderlich bei

  • der Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen und Studienfahrten, sowie Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches
  • der Einführung von Lernmitteln, die nicht von der Lernmittelfreiheit abgedeckt sind
  • der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
  • der Änderung der Ausbildungsrichtung
  • Einführung von Schulversuchen

Der Elternbeirat hat seine Rechte wahrzunehmen im Verfahren,

  • das zur Entlassung eines Schülers von seiner Schule, oder
  • das den Ausschluss des Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann.

Das Einvernehmen des Elternbeirats bedürfen die Grundsätze zur

  • Durchführung von Veranstaltungen der ganzen Schule
  • Festlegung von Unterrichtszeiten
  • Durchführung von Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit
  • Einführung div. Maßnahmen aus MODUS 21 Katalog
  • Durchführung von Veranstaltungen, welche die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen
  • Ersatz des Zwischenzeugnisses der Klassen 5 bis 8 durch mind. zwei schriftliche Informationen zum Notenbild

Das Einvernehmen des Elternbeirats bedarf

  • die Entscheidung über das Konzept zur Verwendung zusätzlicher flexibler Intensivierungsstunden
  • die zeitlich begrenzte Erhöhung der Stundenzahl eines Faches bei einzelnen Klassen und entsprechender Verringerung in anderen Fächern
  • der Ersatz des Zwischenzeugnisses der Klassen 5 bis 8 durch mind. zwei schriftliche Informationen zum Notenbild

Der EB darf sich eine Geschäftsordnung geben.