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Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach

Unsere Hausordnung

Grundsätze

Alle an der Schule tätigen Personen genießen innerhalb der Schulanlage Freizügigkeit. Zur Aufrechterhaltung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen, aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gebäude, der schulischen Einrichtungen und der Außenanlagen wird die Freizügigkeit durch diese Hausordnung geregelt.

Begriffsbestimmungen

Pausenbereich: Kleine und große Aula und Schulhöfe. Bei gutem Wetter sollen möglichst die Außenanlagen genutzt werden. Sitzecken im 1. und 2. Stock für die Jahrgangsstufen 10 bis 12.

Schulbereich: Pausenbereich (s.o.), Schulgebäude, angegliedertes Freigelände mit Sportanlagen, vor dem Pausenhof liegendes Stück der Moosbacher Straße, Bushaltestellen.

Schulanlage: Schulbereich (s.o.) mit allen weiteren Einrichtungen innerhalb der Umfriedung, Parkplatz östlich der Schule. 

Öffnungszeiten der Schulgebäude, Unterrichts- und Pausenzeiten

Das Schulgebäude ist an den Schultagen von 7.00 – 17.30 Uhr geöffnet. Der Unterricht findet von 8.00 – 17.00 Uhr statt. Pausen sind eingerichtet von 9.30 – 9.45 Uhr, von 11.15 -11.30 Uhr, von 13.00 – 13.45 Uhr (Mittagspause) und von 15.15 – 15.30 Uhr.

Regelungen für die Zeiten außerhalb des Unterrichts

Vor Unterrichtsbeginn: Bis 7.55 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler im Pausenbereich auf. Ab 7.55 Uhr sind die Unterrichtsräume geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler werden ab 7.40 Uhr beaufsichtigt.

Pausen: Die Schülerinnen und Schüler halten sich im Pausenbereich auf. Der Aufenthalt in einem Unterrichtsraum ist nicht gestattet. Das Verlassen des Pausenbereichs ist minderjährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Ausnahmen kann nur die Aufsicht führende Lehrkraft genehmigen.

Mittagspause: Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 gilt: Sie halten sich im Pausenbereich auf, von einer Zustimmung zum Verlassen des Schulbereichs wird ausgegangen, sofern nicht ein schriftliches Verbot der Eltern vorliegt. Auch die Klassenzimmer sind zu räumen. Hausaufgaben können ab 13.00 Uhr im dafür vorgesehenen Bereich der Aula erledigt werden.

Nach Unterrichtsschluss: Die Schülerinnen und Schüler räumen umgehend die Klassenzimmer und die oberen Stockwerke.

Freistunden: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11-12 dürfen in Freistunden das Schulgelände verlassen.

Allgemeine Regelungen: Für den Aufenthalt im Internetraum gelten besondere Vorschriften.

In den Schulgebäuden sind Ball- und Laufspiele nicht erlaubt. Jede Lärmbelästigung während der Unterrichtszeit durch Spielen in den Pausenhöfen sowie durch Herumlaufen in den Korridoren der Schulgebäude ist zu vermeiden. 

Besondere Pflichten der Schülerinnen und Schüler

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich respektvoll.  Auf dem Schulgelände ist auf das Tragen angemessener Kleidung zu achten.  Die Kleidung sollte u.a. Bauch, Rücken und Unterwäsche bedecken. Es gilt für die Länge der Röcke/Hosen o.ä. die Fingerspitzenregel: – sie sollten nicht kürzer sein als die Fingerspitzen der herabhängenden Hand im Stehen. 

Vermeidbare Gefährdungen und Lärmbelästigungen sind zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Treppen, Gänge sowie für die Busparkplätze. Der Verwaltungstrakt sollte nur als Zugang zum Schulleitungsbüro und zum Sekretariat genutzt werden (kein Durchgangskorridor!)

Das Werfen von Schneebällen ist innerhalb der Schulanlage verboten. Rutschen und Spielen auf stark vereisten Flächen ist zu unterlassen, bei Glatteis dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur auf den geräumten bzw. gestreuten Flächen der Pausenhöfe aufhalten. 

Mit allen Einrichtungsgegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Veränderungen innerhalb der Einrichtungen sind nur mit Zustimmung der Schulleitung erlaubt. Sachbeschädigungen sind dem Hausmeister oder der Schulleitung umgehend anzuzeigen. Für entstandene Schäden oder die Beseitigung unerlaubter Veränderungen muss der Verursacher aufkommen.

Außerunterrichtliche Aktivitäten bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und unterliegen einer Aufsicht, der die Schülerinnen und Schüler Folge leisten müssen.

Für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer sind Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Klassenleiterinnen und Klassenleiter und Klassensprecherinnen und Klassensprecher der betreffenden Klasse verantwortlich. Die Tafel muss nach jeder Stunde vom Tafeldienst gereinigt werden und das Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss gesäubert und aufgeräumt werden. 

Abfälle sind in die bereitgestellten, beschrifteten Abfallbehälter zu werfen. Eine möglichst weitgehende Abfalltrennung ist zu beachten.

Die Fenster dürfen im Hauptgebäude lediglich gekippt, die Flachdächer nicht betreten werden. Fensterflügel, die mit Zustimmung einer anwesenden Lehrkraft geöffnet wurden, müssen zum Stundenende wieder geschlossen werden.

Außerhalb des Sportunterrichts ist der Aufenthalt in den Sporthallen und Nebenräumen ohne Aufsicht nicht erlaubt. Die besonderen Schuleinrichtungen (Multimediaraum, Sammlungsräume) dürfen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

         Nutzungsordnung für digitale Endgeräte

  1. Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet, zulässig.
  2. Bei der Verwendung von digitalen Endgeräten außerhalb des Unterrichts wird zwischen Tablets und sonstigen digitalen Endgeräten unterschieden:
  3. Tablets dürfen in der Aula (Sitzecke, offenes Arbeitszimmer) und in der Bibliothek für schulische Zwecke (z. B. Studium von Hefteinträgen) genutzt werden.
  4. sonstige digitale Endgeräte (z.B. Handies und Smartwatches) müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. 
  5. Bei Verstößen wird das Gerät den Schülerinnen und Schülern abgenommen und vorübergehend einbehalten. 

Das Befahren des Pausenhofs mit Fahrzeugen aller Art ist unzulässig.

Fahrzeuge dürfen innerhalb des Schulbereichs nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden, für Lehrkräfte reservierte Plätze stehen nur diesen zur Verfügung.

Das Rauchen ist gesundheitsschädlich und daher gemäß § 23 BaySchO innerhalb der gesamten Schulanlage verboten.

Zur Info: Rauchverbot

Bekanntlich gilt in allen öffentlichen Gebäuden des Freistaates ein absolutes Rauchverbot. Es ist somit weder Lehrkräften noch Schülern erlaubt, im Schulbereich (einschließlich Moosbacher Straße) zu rauchen. Dies gilt auch für das Gelände des Internats. Hingewiesen sei außerdem noch auf den Sachverhalt, dass seit dem 01.08.2007 Jugendlichen unter 18 Jahren grundsätzlich das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt ist. Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, das Rauchen einzudämmen.

Alkoholische Getränke dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden. 

Kaugummi-Kauen im Schulbereich ist nicht gestattet.